„Fixkostenzuschuss 800.000“ bis 31. März 2022 verlängert

Die Frist für den – vom Steuerberater Ihres Vertrauens – eingereichten „Fixkostenzuschuss 800.000“-Antrag wurde von 31. Dezember 2021 bis 31. März 2022 verlängert. Aber Achtung: Der Anspruchszeitraum wurde leider nicht geändert und bleibt unverändert für die Zeit:

16. September 2020 bis 30. Juni 2021

Überprüfen Sie also, ob die Voraussetzungen bei Ihnen zutreffen und Sie noch einen Antrag stellen können. Es ist nicht erforderlich, dass die 1. Tranche bis 30. Juni 2021 beantragt wurde, mit der „Endabrechnung“ können bis zu zwei zusammenhängende Zeiträume (Blöcke) gewählt und der Antrag noch zeitgerecht eingebracht werden. Gerne übernehme und bestätige ich Ihre Anträge.

 

Die „Weihnachtsessen 365 Euro-Regelung“ 

Auch dieses Jahr fallen voraussichtlich Corona-bedingt Weihnachtsfeiern aus. Dienstgebern steht es frei, den Dienstnehmern einen „Ersatz“ der Weihnachtsfeier in Form von Gutscheinen bis zu 365 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei zu gewähren. Es ist lediglich erforderlich, dass die Gutscheine über die Personalverrechnung und das entsprechende Lohnkonto geführt werden. Bitte kein Bargeld auszahlen oder überweisen, es kann nur über Gutscheine abgerechnet werden.

 

Im Dezember noch steueroptimal handeln

Soll ich noch investieren oder SVS-Beiträge einzahlen oder …? Diese Fragen kläre ich gerne mit Ihnen, wenn wir im Dezember gemeinsam eine Vorschaurechnung und einen Vorteilhaftigkeitsvergleich erstellen. Im Jahr 2022 wird die Einkommensteuer gesenkt. Es kann daher sehr vorteilhaft sein, Ausgaben und Investitionen in das Jahr 2021 vorzuverlegen und die steuermindernde Wirkung der höheren Einkommensteuer im Jahr 2021 auszunutzen.