Fixkostenzuschuss I bis 31. August 2021
Bis spätestens 31. August 2021 können Sie die letzte Tranche des Fixkostenzuschusses I einreichen.
Bis spätestens 31. August 2021 können Sie die letzte Tranche des Fixkostenzuschusses I einreichen.
Wenn Sie Gewerbetreibender sind und ihre steuerlichen Aufzeichnungen als Einnahmen-Ausgabenrechner (EAR) führen, vergessen Sie nicht auf das Wareneingangsbuch (WEB).
„Fixkostenzuschuss 800.000“ bis 31. März 2022 verlängert • Die „Weihnachtsessen 365 Euro-Regelung“ • Im Dezember noch steueroptimal handeln